Die für die Ausnahmegenehmigung genannten Voraussetzungen sind inhaltlich nur unzureichend bestimmbar und einer effektiven Überprüfung und Kontrolle nicht zugänglich. So ist die Ausnahmegenehmigung bspw. nicht auf bestimmte Güter beschränkt. Hinzu kommt, dass für den Einsatz der Fahrerinnen und Fahrer der LKWs sowie für Beschäftigte, die die Fahrzeuge be- oder entladen, die Leistung von Sonntagsarbeit erforderlich wird. Nach dem Arbeitszeitgesetz besteht sonntags ein Beschäftigungsverbot, das von den zuständigen Behörden nur mittels Genehmigung im Einzelfall außer Kraft gesetzt werden kann. Auch dies stellt einen Eingriff zulasten des Sonntagsschutzes und des Schutzes der Beschäftigten dar. Der Einsatz der Fahrerinnen und Fahrer ist im 7-Tage-Zeitraum weiter durch die Vorschriften zur Lenkzeit eingeschränkt, so dass Fahrten am Wochenende durch Reduzierung der Fahrten unter der Woche kompensiert werden müssen.
Die Entscheidung, während der Ferienreisezeit, die von Anfang Juli bis Ende August für die Wochenenden verschärfte Regelungen für den Verkehr erfordert, in erheblichem Umfang LKW-Verkehr zuzulassen, ist nicht nachvollziehbar.
So wird auf europäischer Ebene das bestehende LKW-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen ohnehin immer wieder in Frage gestellt, obwohl dies ein wichtiges Element zur Sicherung des verfassungsrechtlich gewährleisteten Schutzes der Sonn- und Feiertage darstellt.
Kurzfristige Maßnahmen, deren Wirksamkeit zur Lösung des Problems der wirtschaftlichen Folgen von Niedrigwasser fraglich erscheinen und zu erheblichen Belastungen führen, sind nicht das Gebot der Stunde. Vielmehr bedarf es seitens der Politik mittel- bis langfristig einer engen Koordination von Wasserstraße, Schiene, Straße, Häfen und Wirtschaft sowie entsprechender Investitionen, um deren Funktionsfähigkeit zu gewährleisten.
Die Erfahrung, dass oftmals seitens der Politik zur vermeintlichen Lösung kurzfristig auftretender Problemlagen der Schutz der Sonn- und Feiertage hintangestellt wird, ist leider nicht neu.
Der Sonntag erfüllt eine unverzichtbare gesellschaftliche Funktion. Er ermöglicht gemeinsame freie Zeit mit Familie und Freunden, gesellschaftliche Teilhabe sowie ehrenamtliches Engagement. Die Sonntagsallianz warnt deshalb eindringlich vor einer schleichenden Erosion des Sonntagsschutzes. Wird der Schutz des Sonntags in einer Branche aufgeweicht, wächst der Druck auf andere Wirtschaftsbereiche nachzuziehen. Fällt der Sonntagsschutz an einer Stelle, geraten langfristig auch die Schutzstandards in anderen Branchen unter Druck.
Die Allianz für den freien Sonntag fordert daher: „Der Schutz der Sonn- und Feiertage darf nicht wirtschaftlichen Interessen geopfert werden“.
Allianz für den freien Sonntag in Baden-Württemberg
In der Allianz für den freien Sonntag in Baden-Württemberg haben sich gewerkschaftliche und kirchliche Organisationen zu einem Bündnis für sozialverträgliche Arbeitszeiten zusammengeschlossen. Sie ist Teil der auf Bundesebene ins Leben gerufenen "Allianz für den freien Sonntag". Dazu gehören: